DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Fürth
Hauskauf & Immobilienbewertung 17.03.2026 · Jörg Aichinger
Verkehrswertgutachten: Wann ist es Pflicht?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Verkehrswertgutachten ist bei Zwangsversteigerungen gerichtlich angeordnet und damit Pflicht
  • Bei Erbschaft dient es als Gegenbeweis gegen den oft zu hohen Grundbesitzwert des Finanzamts
  • Im Scheidungsverfahren ist es die Grundlage für den Zugewinnausgleich
  • Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich qualifizierte Gutachten nach ImmoWertV
  • Für Fürth und Umgebung erstellt Jörg Aichinger als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten für Fürth bestimmt den objektiven Marktwert einer Immobilie nach §194 BauGB. Während viele Eigentümer den Wert ihres Hauses oder ihrer Wohnung nur grob einschätzen, gibt es Situationen, in denen ein formelles Gutachten nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich notwendig ist. Gerade bei Fürther Gründerzeit-Immobilien mit ihrer besonderen Bausubstanz weichen Schätzungen oft erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert ab. Wer die verschiedenen Anlässe kennt, kann rechtzeitig handeln und finanzielle Nachteile vermeiden.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Verkehrswertgutachten ist im engeren Sinne nur bei Zwangsversteigerungen gesetzlich vorgeschrieben. Das zuständige Amtsgericht ordnet gemäß §74a ZVG die Erstellung eines Gutachtens an, um den Verkehrswert als Grundlage für das Mindestgebot festzulegen. Der Gutachter wird vom Gericht bestellt, die Kosten trägt der Schuldner.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Situationen, in denen ein Verkehrswertgutachten zwar nicht im engeren Sinne Pflicht ist, aber faktisch unverzichtbar wird. Wenn Sie dem Bewertungsbescheid des Finanzamts widersprechen, müssen Sie ein qualifiziertes Gutachten vorlegen. Ohne dieses akzeptiert das Finanzamt Ihren Einspruch nicht. Im Scheidungsverfahren ordnet das Familiengericht bei Uneinigkeit der Parteien ebenfalls ein Gutachten an. Und in der Erbengemeinschaft lässt sich ohne neutrale Wertermittlung kaum eine faire Aufteilung erreichen.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gutachtenarten und wann welches Verfahren zum Einsatz kommt.

Welche Rolle spielt das Gutachten bei einer Erbschaft?

Bei einer Erbschaft erfüllt das Verkehrswertgutachten zwei zentrale Aufgaben: Es dient als Grundlage für die Erbschaftssteuerbemessung und ermöglicht eine faire Aufteilung in der Erbengemeinschaft.

Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dabei verwendet es ein pauschales Verfahren, das den tatsächlichen Zustand des Gebäudes nur unzureichend berücksichtigt. Bei älteren Immobilien führt das regelmäßig zu unrealistisch hohen Werten. Ein Sachverständiger berücksichtigt dagegen den tatsächlichen Sanierungszustand, vorhandene Baumängel, den realen Instandhaltungsrückstau und marktübliche Abschläge.

In der Fürther Südstadt stehen zahlreiche Arbeitermietshäuser aus der Gründerzeit mit Sandsteinfassaden. Viele dieser Gebäude haben seit Jahrzehnten keine umfassende Sanierung erfahren. Das Finanzamt bewertet sie trotzdem nach Bodenrichtwert und pauschaler Gebäudebewertung, was den Zustand nicht abbildet. Ein Sachverständiger dokumentiert den tatsächlichen Zustand vor Ort und kann so einen deutlich niedrigeren Verkehrswert nachweisen.

In der Erbengemeinschaft entsteht häufig Streit über den Wert der Immobilie. Besonders wenn ein Miterbe das Haus übernehmen und die anderen auszahlen möchte, brauchen alle Beteiligten eine verlässliche Zahl. Ein neutrales Gutachten schafft diese Verhandlungsgrundlage und verhindert langwierige Auseinandersetzungen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Hauskaufberatung und Immobilienbewertung.

Was gilt bei Scheidung und Zugewinnausgleich?

Bei einer Scheidung mit Zugewinnausgleich muss der Wert der gemeinsamen Immobilie ermittelt werden. Der Zugewinnausgleich vergleicht das Vermögen beider Ehepartner bei Heirat (Anfangsvermögen) und bei Einreichung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Die Differenz ist der Zugewinn. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.

Da die Immobilie oft den größten Vermögensposten darstellt, hängt die Höhe des Ausgleichsanspruchs maßgeblich vom ermittelten Verkehrswert ab. Beide Ehepartner haben das Recht, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht ein gerichtliches Gutachten anordnen.

In der Praxis bedeutet das: Wer frühzeitig ein Gutachten erstellen lässt, hat eine fundierte Verhandlungsgrundlage. Gerade bei denkmalgeschützten Immobilien in Fürth, einer Stadt mit über 2.000 Einzeldenkmälern und einer der höchsten Denkmaldichten in Bayern, spielen Faktoren wie Sanierungsauflagen und Denkmalschutz-Abzüge eine wichtige Rolle. Diese drücken den Verkehrswert mitunter erheblich, werden vom Finanzamt-Verfahren aber nicht berücksichtigt.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch zu Ihrem konkreten Fall.

Wann verlangt das Finanzamt ein Verkehrswertgutachten?

Das Finanzamt verlangt kein Gutachten von sich aus. Es erstellt seine eigene Bewertung nach dem Bewertungsgesetz. Wenn Sie jedoch nachweisen möchten, dass der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie unter dem vom Finanzamt ermittelten Grundbesitzwert liegt, müssen Sie ein qualifiziertes Gutachten vorlegen. Dieses muss den Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen.

In der Praxis lohnt sich das besonders bei sanierungsbedürftigen Altbauten, bei Grundstücken mit Altlasten oder ungünstiger Lage und bei Immobilien mit erheblichen baulichen Mängeln. Bei Fürther Altbauten, die zwar eine prächtige Fassade haben, aber innen renovierungsbedürftig sind, weichen Finanzamt-Bewertung und tatsächlicher Marktwert besonders häufig voneinander ab.

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist innerhalb eines Monats nach Zustellung einzulegen. Planen Sie also rechtzeitig, wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen möchten. Informieren Sie sich auf unserer Kostenseite über den Ablauf und die Rahmenbedingungen.

Wann lohnt sich ein Verkehrswertgutachten auch ohne Pflicht?

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein Verkehrswertgutachten wirtschaftlich sinnvoll sein. Das betrifft vor allem drei Situationen:

Beim Immobilienverkauf: Ein realistischer Angebotspreis verkürzt die Vermarktungsdauer. Ein zu hoher Preis schreckt Käufer ab, ein zu niedriger Preis kostet Sie Geld. Das Gutachten liefert die fundierte Grundlage für Ihre Preisstrategie.

Bei Finanzierungsgesprächen: Banken ermitteln den Beleihungswert nach eigenen Kriterien, die oft unter dem Marktwert liegen. Ein aktuelles Gutachten kann als Argumentationsgrundlage dienen, wenn Sie eine höhere Finanzierung benötigen.

Bei der Überprüfung von Versicherungssummen: Nach Umbauten, Sanierungen oder starken Marktveränderungen sollte die Gebäudeversicherung den aktuellen Wert widerspiegeln. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall teuer werden. Unsere Seite zur Bauzustandsprüfung zeigt, wie eine systematische Zustandserfassung abläuft.

Besonderheiten für Verkehrswertgutachten für Fürth

Fürth hat eine in Bayern seltene Ausgangslage: Rund 90 Prozent der historischen Bausubstanz haben den Zweiten Weltkrieg überstanden. Das macht Fürth zu einer der am besten erhaltenen Gründerzeitstädte Deutschlands, bringt aber besondere Anforderungen an die Wertermittlung mit sich.

Der Sandstein-Baugrund im Flusstal von Pegnitz, Rednitz und Regnitz beeinflusst Gründungstiefen und Kellerfeuchtigkeit. Die drei Flüsse, die in Fürth zusammenfließen, schaffen ein erhöhtes Grundwasser- und Hochwasserrisiko, das bei der Bewertung berücksichtigt werden muss. In der Hornschuchpromenade und der Königswarterstraße stehen repräsentative Gründerzeitfassaden, die als Ensemble unter Denkmalschutz stehen. Hier greifen Sanierungsauflagen, die Kosten und damit den Verkehrswert direkt beeinflussen.

Jörg Aichinger kennt als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger die regionalen Gegebenheiten und erstellt Verkehrswertgutachten für Fürth und die gesamte Metropolregion einschließlich Nürnberg, Erlangen und Schwabach.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

In der Regel zwei bis vier Wochen ab Ortstermin. Bei umfangreichen Objekten, fehlenden Unterlagen oder komplexer Aktenlage kann es länger dauern. Der Ortstermin selbst dauert je nach Objektgröße ein bis drei Stunden.

Kann ich mit einem Verkehrswertgutachten Erbschaftssteuer sparen?

Ja, wenn der vom Finanzamt pauschal ermittelte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Das kommt besonders bei sanierungsbedürftigen Altbauten, Immobilien in ungünstiger Lage oder Gebäuden mit erheblichen Mängeln häufig vor. Die Ersparnis bei der Erbschaftssteuer übersteigt dann die Gutachtenkosten deutlich.

Wer beauftragt das Gutachten bei einer Zwangsversteigerung?

Bei Zwangsversteigerungen beauftragt das zuständige Amtsgericht den Gutachter. Die Kosten werden dem Schuldner auferlegt und aus dem Versteigerungserlös gedeckt.

Brauche ich für den normalen Hausverkauf ein Verkehrswertgutachten?

Nein, für den privaten Verkauf reicht eine Marktpreiseinschätzung oder ein Kurzgutachten. Das formelle Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist nur bei rechtlichen oder steuerlichen Anlässen erforderlich. Für die Preisfindung kann aber auch ein formelles Gutachten sinnvoll sein.

Was passiert, wenn zwei Gutachten unterschiedliche Werte ergeben?

Das kann vorkommen, da Bewertungen Ermessensspielräume enthalten, etwa bei der Wahl des Verfahrens oder der Gewichtung einzelner Faktoren. Bei gerichtlichen Verfahren kann das Gericht ein Obergutachten anordnen. Abweichungen von bis zu zehn Prozent gelten in der Praxis als normal.

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?

Nein. Das Gutachten muss den Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen und von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt sein. Reine Maklerbewertungen oder Online-Schätzungen werden nicht akzeptiert.

Welches Wertermittlungsverfahren wird angewendet?

Das hängt von der Art der Immobilie ab. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern kommt meist das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren, bei speziellen Gebäuden das Sachwertverfahren. Der Sachverständige wählt das passende Verfahren und begründet seine Wahl im Gutachten.

Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren konkreten Fall zu besprechen. Jörg Aichinger berät Sie persönlich zu Ihrem Verkehrswertgutachten für Fürth.

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