Das Wichtigste in Kürze:
- Die Horizontalsperre verhindert, dass Feuchtigkeit kapillar im Mauerwerk aufsteigt
- Die zwei gängigen Nachrüstverfahren sind das Injektionsverfahren und das Mauersägeverfahren
- Gründerzeit-Altbauten, wie sie für Fürth prägend sind, wurden fast durchweg ohne Horizontalsperre gebaut
- Die Verfahrenswahl hängt von Mauerwerkstyp, Wandstärke und statischen Gegebenheiten ab
- Ohne begleitende Sanierung (Putz, Trocknung) bleibt auch die beste Sperre wirkungslos
Wer eine Horizontalsperre nachträglich einbauen möchte, steht vor einer der wichtigsten Entscheidungen bei der Altbausanierung. Aufsteigende Feuchtigkeit zerstört Putz, Farbe und Bausubstanz, fördert Schimmelbildung und mindert den Wohnwert. Die Ursache ist fast immer dieselbe: Dem Mauerwerk fehlt die Sperrschicht, die das kapillare Aufsteigen von Bodenfeuchtigkeit unterbricht. Bei Gebäuden, die vor 1960 errichtet wurden, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Für Fürth betrifft das einen großen Teil des Gebäudebestands, denn rund 90 Prozent der historischen Bausubstanz blieben im Zweiten Weltkrieg erhalten.
Was genau macht eine Horizontalsperre?
Eine Horizontalsperre ist eine wasserundurchlässige Schicht im Mauerwerk, die den kapillaren Feuchtetransport von unten nach oben unterbricht. Bei modernen Gebäuden wird sie bereits beim Bau eingelegt, meist als Bitumenbahn oder Kunststofffolie zwischen zwei Mauerwerkschichten, knapp über der Geländeoberkante.
Bei älteren Gebäuden fehlt diese Schicht häufig komplett. Das Mauerwerk steht in direktem Kontakt mit dem feuchten Erdreich. Wasser wird durch die feinen Poren im Ziegel- oder Sandstein nach oben gezogen. Je nach Porenstruktur des Materials kann Feuchtigkeit bis zu 1,50 Meter über die Geländeoberkante steigen. Sichtbare Folgen sind Salzausblühungen, abplatzender Putz, muffiger Geruch und im fortgeschrittenen Stadium Schimmelbefall.
Ein Schimmelgutachten kann klären, ob aufsteigende Feuchtigkeit die Ursache eines bestehenden Schimmelbefalls ist.
Wie funktioniert das Injektionsverfahren?
Das Injektionsverfahren ist das am häufigsten eingesetzte Verfahren zur nachträglichen Herstellung einer Horizontalsperre. Es arbeitet ohne schwere Eingriffe in die Statik und eignet sich für die meisten Mauerwerkstypen.
Ablauf Schritt für Schritt:
Im ersten Schritt werden Bohrlöcher in einer horizontalen Linie in die Wand gesetzt. Der Abstand beträgt je nach Verfahren und Mauerwerksdicke 10 bis 15 Zentimeter. Die Bohrungen erfolgen leicht geneigt nach unten, damit das Injektionsmittel in die Tiefe des Mauerwerks fließen kann. Die Bohrlöcher werden typischerweise knapp über der Kellerboden- oder Erdgeschossoberkante angesetzt.
Im zweiten Schritt wird das Injektionsmittel eingebracht. Je nach Produkt geschieht das drucklos (über Trichter oder Vorratsbehälter) oder unter leichtem Druck (über eine Injektionspumpe). Das Mittel verteilt sich in den Kapillaren des Mauerwerks und bildet nach dem Aushärten eine wasserabweisende Zone.
Injektionsmittel im Vergleich:
Silikonmikroemulsionen sind die verbreitetste Produktgruppe. Sie machen die Porenoberflächen wasserabweisend (hydrophobierend), ohne die Poren zu verschließen. Das Mauerwerk bleibt diffusionsoffen, kann also weiterhin Feuchtigkeit nach innen abgeben und trocknet sukzessive aus.
Silane und Siloxane arbeiten nach dem gleichen Prinzip, haben aber eine geringere Eindringtiefe. Sie eignen sich für dünnere Wände oder als Ergänzung bei zweiseitiger Injektion.
Polyurethanharze und Epoxidharze füllen die Poren vollständig und bilden eine dichte Sperrschicht. Sie werden bei besonders hoher Feuchtebelastung eingesetzt, schränken aber die Diffusionsfähigkeit des Mauerwerks ein.
Vorteile des Injektionsverfahrens: Kein statischer Eingriff, kein Aushub, Ausführung von innen möglich, bewohntes Gebäude muss nicht geräumt werden. Das Verfahren ist bei denkmalgeschützten Gebäuden oft die einzige genehmigungsfähige Option.
Grenzen: Die Wirksamkeit hängt davon ab, ob das Injektionsmittel alle Bereiche des Mauerwerks erreicht. Bei Bruchsteinmauerwerk, Hohlräumen oder stark inhomogenem Gefüge kann die Verteilung ungleichmäßig sein. Eine Qualitätskontrolle durch Bohrkernentnahme und Feuchtemessung nach der Sanierung ist deshalb ratsam.
Weitere Informationen zur Schadensbewertung finden Sie auf unserer Seite zur Bauzustandsprüfung.
Wie funktioniert das Mauersägeverfahren?
Das Mauersägeverfahren erzeugt eine mechanische Sperre: Das Mauerwerk wird in einer horizontalen Fuge durchtrennt und eine wasserundurchlässige Platte eingeschoben.
Ablauf: Mit einer speziellen Mauersäge (Seilsäge oder Kettensäge) wird die Lagerfuge über dem Fundament abschnittsweise durchgesägt. In den Schnitt wird eine Edelstahl- oder HDPE-Platte (hochdichtes Polyethylen) eingeschoben. Der Schnitt wird mit Spezialmörtel verkeilt und verpresst, um die Lastabtragung wiederherzustellen.
Vorteile: Die mechanische Sperre ist physisch vorhanden und funktioniert unabhängig von der Porenstruktur des Mauerwerks. Sie ist die zuverlässigste Form der Horizontalsperre, da kein Injektionsmittel gleichmäßig verteilt werden muss. Die Lebensdauer ist praktisch unbegrenzt.
Grenzen: Das Verfahren erfordert eine durchgehende Lagerfuge und gleichmäßiges Mauerwerk. Bei Bruchsteinwänden, Natursteinmauerwerk ohne regelmäßige Fugen oder sehr dicken Wänden (über 60 Zentimeter) stößt es an Grenzen. Der Sägeschnitt verursacht Erschütterungen und Staub, das Gebäude muss während der Arbeiten teilweise geräumt werden. Bei statisch empfindlichen Gebäuden ist eine vorherige Prüfung durch einen Statiker erforderlich.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, wenn Sie eine Horizontalsperre nachrüsten lassen möchten.
Welches Verfahren passt zu Gründerzeit-Altbauten?
Fürth zählt mit über 2.000 Einzeldenkmälern zu den Städten mit der höchsten Denkmaldichte in Bayern. Die prägende Bauepoche ist die Gründerzeit zwischen 1870 und 1910. In der Südstadt, entlang der Hornschuchpromenade und in der Königswarterstraße stehen repräsentative Mietshäuser mit Sandsteinfassaden, Holzbalkendecken und Kellern aus Ziegel- oder Sandsteinmauerwerk.
Diese Gebäude haben fast ausnahmslos keine Horizontalsperre. Der Baustandard der Gründerzeit sah keine solche Maßnahme vor. Die Keller wurden als Lager- und Wirtschaftsräume genutzt, Feuchtigkeit wurde als normal hingenommen.
Für typische Fürther Gründerzeitgebäude gilt:
Das Injektionsverfahren ist in den meisten Fällen die erste Wahl. Es greift nicht in die Statik ein, lässt sich ohne Aushub von innen ausführen und ist mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar. Bei Ziegelmauerwerk mit regelmäßigem Fugenbild funktioniert die Verteilung des Injektionsmittels in der Regel gut.
Das Mauersägeverfahren kommt bei Gründerzeitbauten nur in Frage, wenn das Mauerwerk eine durchgehende, regelmäßige Lagerfuge aufweist. Bei Sandsteinmauerwerk mit unregelmäßigem Fugenraster oder bei gemischtem Mauerwerk (Sandstein mit Ziegelausmauerung) ist das Sägen oft nicht möglich. Zudem muss bei denkmalgeschützten Gebäuden die Denkmalschutzbehörde zustimmen.
Bei Gebäuden in der Fürther Altstadt mit Fachwerk- oder Bruchsteinkellern ist die Verfahrenswahl besonders anspruchsvoll. Hier kann ein kombiniertes Vorgehen nötig sein: Injektion von beiden Seiten oder Kombination mit einer Innenabdichtung. Eine Voruntersuchung durch einen Sachverständigen ist bei solchen Gebäuden unverzichtbar.
Welche Fehler werden bei der Nachrüstung häufig gemacht?
Die Nachrüstung einer Horizontalsperre ist kein triviales Unterfangen. Die häufigsten Fehler betreffen nicht das Verfahren selbst, sondern das Drumherum.
Fehler 1: Keine Ursachenklärung vor der Sanierung. Wenn die Feuchtigkeit gar nicht kapillar aufsteigt, sondern seitlich eindringt oder durch Kondensation entsteht, ist eine Horizontalsperre wirkungslos. Die Ursache muss vorher feststehen.
Fehler 2: Alter Putz bleibt dran. Der salzbelastete Altputz muss nach dem Einbau der Sperre entfernt werden. Salze im Putz ziehen weiterhin Feuchtigkeit aus der Raumluft an und geben den Eindruck, die Sperre funktioniere nicht. Ein spezieller Sanierputz ist zwingend erforderlich.
Fehler 3: Keine Trocknungszeit eingeplant. Nach dem Einbau der Horizontalsperre braucht das Mauerwerk Monate, um die gespeicherte Feuchtigkeit abzugeben. Wird der Sanierputz zu früh aufgebracht oder der Raum zu früh genutzt, entstehen erneut Feuchteschäden.
Fehler 4: Kein Feuchte-Monitoring nach der Sanierung. Ob die Sperre funktioniert, zeigt sich erst nach 6 bis 12 Monaten. Regelmäßige Feuchtemessungen an markierten Stellen dokumentieren den Trocknungsverlauf und decken eventuelle Schwachstellen auf.
Auf unserer Seite zur Sanierungsberatung erfahren Sie, wie eine begleitende Qualitätskontrolle bei Sanierungsmaßnahmen abläuft.
Was gehört neben der Horizontalsperre zur vollständigen Sanierung?
Eine Horizontalsperre allein löst das Feuchtigkeitsproblem nicht. Sie stoppt den Nachschub, beseitigt aber nicht die bereits vorhandene Feuchtigkeit und deren Folgen. Eine vollständige Sanierung umfasst:
- Entfernung des alten Putzes bis mindestens 30 Zentimeter über die Feuchtigkeitsgrenze
- Ausreichende Trocknungsphase (unterstützt durch technische Trocknung, wenn nötig)
- Auftrag eines Sanierputzsystems (WTA-zertifiziert)
- Gegebenenfalls Schimmelbeseitigung und Desinfektion
- Anpassung der Raumbelüftung, falls Kondensation ein Teilproblem war
Bei Gebäuden mit zusätzlicher seitlicher Feuchtigkeit reicht die Horizontalsperre allein nicht aus. Dann ist eine ergänzende Vertikal- oder Innenabdichtung nötig.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert der Einbau einer nachträglichen Horizontalsperre?
Beim Injektionsverfahren rechnen Sie für ein Einfamilienhaus mit zwei bis vier Arbeitstagen. Beim Mauersägeverfahren dauert es je nach Wandstärke und Gebäudegröße drei bis sieben Arbeitstage. Hinzu kommt die anschließende Trocknungs- und Sanierputzphase, die mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Kann ich während der Sanierung im Gebäude wohnen bleiben?
Beim Injektionsverfahren in der Regel ja. Die Arbeiten sind geräusch- und staubarm. Beim Mauersägeverfahren entstehen erhebliche Staubbelastung und Erschütterungen, hier ist eine vorübergehende Räumung der betroffenen Geschosse ratsam.
Woran erkenne ich, ob die Horizontalsperre funktioniert?
Am zuverlässigsten durch Feuchtemessungen an festgelegten Messpunkten. Vergleichen Sie die Messwerte vor der Sanierung mit den Werten 6 und 12 Monate danach. Sichtbare Anzeichen wie trockener Putz und das Ausbleiben neuer Salzausblühungen sind ebenfalls gute Indikatoren, aber weniger präzise.
Muss bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Genehmigung eingeholt werden?
Ja. Jede bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal muss mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Das Injektionsverfahren wird in der Regel genehmigt, da es die historische Substanz weitgehend erhält. Das Mauersägeverfahren wird kritischer betrachtet, weil es in die Originalsubstanz eingreift.
Was passiert, wenn die Feuchtigkeit nach der Sanierung wiederkommt?
Dann wurde entweder die Ursache falsch diagnostiziert (z.B. seitliche Feuchtigkeit statt kapillar aufsteigend), das Injektionsmittel hat nicht alle Bereiche erreicht, oder eine zusätzliche Feuchtigkeitsquelle wurde übersehen. Eine erneute Schadensanalyse durch einen Sachverständigen klärt die Situation.
Reicht eine Horizontalsperre aus, um den Keller als Wohnraum zu nutzen?
Nicht allein. Für eine Wohnraumnutzung müssen zusätzlich die Anforderungen an Wärmeschutz, Raumhöhe und Belichtung erfüllt sein. Die Horizontalsperre ist nur ein Baustein. Eine vollständige Kellerabdichtung (vertikal und horizontal), ausreichende Wärmedämmung und ein geeignetes Lüftungskonzept sind weitere Voraussetzungen.
Gibt es Fördermittel für den Einbau einer Horizontalsperre?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse aus der Städtebauförderung oder der Denkmalförderung beantragt werden. Zudem sind Aufwendungen für die Denkmalpflege steuerlich absetzbar. Erkundigen Sie sich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth nach den aktuellen Fördermöglichkeiten.
Kann aufsteigende Feuchtigkeit auch die oberen Stockwerke betreffen?
Grundsätzlich ja, wenn die kapillare Steighöhe hoch genug ist. In der Praxis beschränkt sich das Problem meist auf das Kellergeschoss und das untere Drittel der Erdgeschosswände. Bei sehr saugfähigem Mauerwerk, Sandstein etwa, kann die Feuchtigkeit jedoch bis in den ersten Stock steigen.
Sie möchten wissen, ob Ihr Gebäude eine Horizontalsperre braucht und welches Verfahren geeignet ist? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger berät Sie für Fürth und Umgebung.