DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Fürth
Sanierung & Modernisierung 17.03.2026 · Jörg Aichinger
Heizungstausch: Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
  • Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind
  • Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung muss nicht sofort getauscht werden
  • Fürth hat als Stadt mit über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit für die kommunale Wärmeplanung
  • Ein Sachverständiger beurteilt den baulichen Zustand des Gebäudes als Grundlage für die richtige Heizungswahl
  • Die 65-Prozent-Regel betrifft die Heizungstechnik, nicht die energetische Beratung oder Ausstellung von Energieausweisen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 hat die Regeln für den Heizungstausch grundlegend verändert. Im Kern steht die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung soll zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Eigentümer in Fürth und der Region stellt sich die Frage, was das konkret bedeutet, welche Fristen gelten und wie der bauliche Zustand des Gebäudes die Heizungswahl beeinflusst.

Was besagt die 65-Prozent-Regel genau?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wird in einem Neubau innerhalb eines Neubaugebiets eine Heizung eingebaut, muss diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die Pflicht erst, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat.

Die 65-Prozent-Anforderung lässt sich auf verschiedenen Wegen erfüllen:

  • Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Erfüllt die 65-Prozent-Anforderung in der Regel vollständig.
  • Fernwärme: Sofern das Fernwärmenetz die Vorgaben erfüllt.
  • Hybridheizung: Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel. Die Wärmepumpe muss den überwiegenden Anteil der Heizlast decken.
  • Biomasseheizung: Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz. Erfüllt die Anforderung, sofern der Brennstoff als erneuerbar anerkannt ist.
  • Solarthermie mit Zusatzheizung: Solarkollektoren in Kombination mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger.
  • Stromdirektheizung: Unter bestimmten Voraussetzungen bei gut gedämmten Gebäuden.

Nicht mehr zulässig als alleinige Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten sind reine Gas- oder Ölheizungen. Im Bestand gelten Übergangsfristen.

Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsgebäude?

Das GEG 2024 hat die Fristen an die kommunale Wärmeplanung gebunden. Das bedeutet für Fürth:

Großstädte über 100.000 Einwohner (dazu zählt Fürth mit rund 132.000 Einwohnern) müssen bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die 65-Prozent-Pflicht für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden.

Bis dahin darf im Bestand weiterhin eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Ab 2029 muss eine solche Heizung schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Energien beimischen (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040). Wer also jetzt noch eine Gasheizung einbaut, muss perspektivisch nachrüsten.

Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Heizung stillzulegen. Erst wenn die alte Heizung irreparabel defekt ist, greift die Austauschpflicht. Auch dann gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der eine provisorische Lösung betrieben werden darf.

Ausnahme für Eigentümer über 80 Jahre: Bei selbstgenutztem Eigentum von Personen über 80 Jahren greift die Austauschpflicht nicht. Erst beim Eigentümerwechsel wird die Pflicht wirksam, dann mit einer Frist von zwei Jahren.

Bevor Sie eine Heizungsanlage planen, sollte der bauliche Zustand des Gebäudes geprüft werden. Mehr dazu auf unserer Seite zur Sanierungsberatung für Fürth.

Warum ist der bauliche Zustand des Gebäudes entscheidend für die Heizungswahl?

Die Heizung muss zum Gebäude passen. Eine Wärmepumpe, die wirtschaftlich arbeiten soll, benötigt niedrige Vorlauftemperaturen. Das funktioniert gut in Gebäuden mit Fußbodenheizung oder großflächigen Heizkörpern und mit einer Gebäudehülle, die einigermaßen gedämmt ist. In einem unsanierten Altbau mit kleinen Rippenheizkörpern und undichten Fenstern stößt die Luft-Wasser-Wärmepumpe an ihre wirtschaftlichen Grenzen.

Genau hier wird die bautechnische Bestandsaufnahme wichtig. Ein Sachverständiger kann beurteilen:

  • Welchen Wärmeschutz die Gebäudehülle tatsächlich bietet (Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke)
  • Ob und wo Wärmebrücken bestehen
  • Ob die vorhandene Wärmeverteilung (Heizkörper, Leitungen) für niedrige Vorlauftemperaturen geeignet ist
  • Ob die Bausubstanz Feuchteschäden aufweist, die vor einer Heizungsmodernisierung behoben werden müssen
  • Ob statische Gegebenheiten den Einbau bestimmter Systeme einschränken

Wichtig: Der Bausachverständige macht keine Energieberatung und stellt keine Energieausweise aus. Er beurteilt den baulichen Zustand des Gebäudes. Die Ergebnisse sind jedoch eine wesentliche Grundlage für den Fachplaner oder Heizungsbauer, der die konkrete Anlage dimensioniert.

Eine Bauthermografie kann ergänzend sichtbar machen, wo die Gebäudehülle Wärme verliert und wo Sanierungsbedarf besteht.

Was bedeutet das GEG für Fürther Altbauten?

Fürth hat eine Bausubstanz, die sich grundlegend von vielen anderen Städten in der Region unterscheidet. Rund 90 Prozent der historischen Gebäude haben den Zweiten Weltkrieg überstanden. Das bedeutet: Ein großer Teil des Gebäudebestands stammt aus der Gründerzeit, also aus der zweiten Hälfte des 19. und dem Anfang des 20. Jahrhunderts.

Diese Gebäude haben typischerweise:

  • Massive Außenwände aus Sandstein oder Vollziegel, oft 50 bis 80 Zentimeter stark, aber ohne jede Dämmung
  • Holzbalkendecken mit geringem Wärmeschutz
  • Kastenfenster oder einfach verglaste Fenster (sofern nicht bereits getauscht)
  • Hohe Raumhöhen von 3 bis 3,50 Metern, die den Heizenergiebedarf steigern
  • Keller auf Schwemmsand im Rednitz-Pegnitz-Tal, oft feucht und ungedämmt

Für solche Gebäude ist die Heizungswahl komplex. Eine Außendämmung der Fassade ist bei den für Fürth typischen Sandsteinfassaden und erst recht bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel nicht möglich. Die Innendämmung kann eine Alternative sein, muss aber bauphysikalisch korrekt ausgeführt werden, um Tauwasserprobleme zu vermeiden.

Viele Fürther Gründerzeitgebäude, etwa entlang der Hornschuchpromenade oder in der Südstadt, stehen unter Denkmalschutz. Hier gelten zusätzliche Einschränkungen, die sowohl die Dämmung als auch die Heizungstechnik betreffen können. Eine Luft-Wärmepumpe mit Außeneinheit kann an der Fassade eines Denkmals unzulässig sein. Erdwärmebohrungen können durch den Baugrund (Sandstein, Schwemmsand) aufwändig oder behördlich eingeschränkt sein.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, wenn Sie den baulichen Zustand Ihres Gebäudes vor einem Heizungstausch beurteilen lassen möchten.

Welche Heizungsoption passt zu welchem Gebäudetyp?

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Die folgende Übersicht zeigt Tendenzen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung:

Gründerzeitbau (vor 1918), unsaniert: Hybridheizung (Wärmepumpe plus Gas-Brennwert) oder Pelletheizung oft sinnvoller als reine Wärmepumpe. Vorlauftemperaturen von 50 bis 70 Grad lassen sich mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe allein kaum wirtschaftlich darstellen.

Gründerzeitbau, teilsaniert (Fenster getauscht, Dach gedämmt): Wärmepumpe kann funktionieren, wenn die Heizkörper ausreichend dimensioniert sind. Vorlauftemperaturen unter 55 Grad sollten erreichbar sein.

Nachkriegsbau (1950er bis 1970er): Oft dünnere Wände als Gründerzeitbauten, aber nachträglich dämmbar. Nach einer Fassadendämmung ist die Wärmepumpe meist die wirtschaftlichste Lösung.

Fertighäuser (1960er bis 1990er): Wärmedämmung prüfen, ggf. nachrüsten. Die Holzständerkonstruktion ermöglicht niedrige Vorlauftemperaturen, sofern die Dämmung intakt ist. Mehr dazu in unserem Artikel zum gebrauchten Fertighaus.

Neubau oder kernsaniert: Wärmepumpe ist Standard und wirtschaftlich problemlos darstellbar.

Was prüft ein Sachverständiger vor dem Heizungstausch?

Der Sachverständige prüft den bautechnischen Zustand, nicht die Heizungsanlage selbst. Konkret geht es um:

  • Gebäudehülle: Sind Wände, Dach und Kellerdecke gedämmt? Wie stark? In welchem Zustand?
  • Fenster und Türen: Verglasung, Dichtungen, Anschlüsse an die Wand.
  • Feuchtigkeit: Aufsteigende Feuchte im Keller, Kondensationsprobleme an Wärmebrücken, Zustand der Abdichtung.
  • Schäden an der Bausubstanz: Risse, Setzungen, Korrosion an Stahlträgern, Schimmelbefall.
  • Statik: Kann das Dach das Gewicht einer Solaranlage tragen? Ist der Kellerboden für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher tragfähig?

Diese Befunde fließen in die Heizungsplanung ein. Ein Heizungstausch ohne Kenntnis des Gebäudezustands kann zu einer Fehlinvestition führen: Eine Wärmepumpe in einem undichten Altbau arbeitet ineffizient und verursacht hohe Stromkosten. Umgekehrt kann ein Gebäude, das baulich in besserem Zustand ist als angenommen, eine effizientere Heizung vertragen als gedacht.

Auf unserer Seite zur Bauzustandsprüfung erfahren Sie, wie eine solche Begutachtung für Fürth abläuft.

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Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung, also typischerweise wenn die alte irreparabel defekt ist.

Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht und ich keine 65-Prozent-Lösung sofort umsetzen kann?

Das GEG sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. In dieser Zeit dürfen Sie eine provisorische Heizung betreiben, zum Beispiel eine gebrauchte Gas-Brennwerttherme. Innerhalb der fünf Jahre muss dann eine GEG-konforme Lösung installiert werden.

Gilt die 65-Prozent-Pflicht auch für denkmalgeschützte Gebäude?

Grundsätzlich ja. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Einhaltung der Anforderungen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen würde oder wenn denkmalrechtliche Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde im Einzelfall.

Kann ein Bausachverständiger die passende Heizung empfehlen?

Der Sachverständige beurteilt den baulichen Zustand und zeigt auf, welche Voraussetzungen das Gebäude für verschiedene Heizungssysteme mitbringt. Die konkrete Heizungsplanung und Dimensionierung ist Aufgabe eines Fachplaners oder Heizungsbauers. Der Sachverständige macht keine Energieberatung und stellt keine Energieausweise aus.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?

Das hängt vom Zustand der Gebäudehülle und der vorhandenen Wärmeverteilung ab. In einem teilsanierten Altbau mit getauschten Fenstern und gedämmtem Dach kann eine Wärmepumpe wirtschaftlich arbeiten. In einem komplett unsanierten Gebäude mit hohen Vorlauftemperaturen ist eine Hybridlösung oder Pelletheizung oft die bessere Wahl.

Was kostet der Heizungstausch?

Die Kosten hängen vom gewählten System und vom Installationsaufwand ab. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt typischerweise zwischen 15.000 und 35.000 Euro inklusive Installation. Pelletheizungen liegen in ähnlicher Größenordnung. Hybridlösungen können günstiger ausfallen. Dazu kommen eventuelle Kosten für Anpassungen am Gebäude (Heizkörpertausch, Leitungen, Pufferspeicher).

Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch?

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit Zuschüssen. Die Förderhöhe hängt vom System und von der individuellen Situation ab. Informationen dazu erhalten Sie beim BAFA oder bei Ihrem Fachplaner.

Muss ich vor dem Heizungstausch das Gebäude dämmen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Gesamtdämmung vor dem Heizungstausch besteht nicht. Allerdings ist es wirtschaftlich sinnvoll, zuerst den Wärmebedarf zu senken und dann die Heizung zu dimensionieren. Sonst wird die neue Heizung für einen Wärmebedarf ausgelegt, der nach einer späteren Dämmung gar nicht mehr besteht.

Sie möchten den baulichen Zustand Ihres Gebäudes vor einem Heizungstausch beurteilen lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger prüft die Bausubstanz für Fürth und die Region.

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