DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Fürth
Sanierung & Modernisierung 17.03.2026 · Jörg Aichinger
Asbest im Altbau: Erkennen und sicher entsorgen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Asbest wurde bis 1993 in Deutschland verbaut und steckt in Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Bodenbelägen, Putzen, Fliesenklebern und Rohrisolierungen
  • Solange asbesthaltige Materialien unbeschädigt und gebunden sind, geht von ihnen keine akute Gefahr aus
  • Die Selbstentfernung von Asbest ist für Privatpersonen verboten. Nur zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbest ausbauen und entsorgen
  • Vor jeder Sanierung eines Altbaus sollte eine Schadstoffuntersuchung klären, ob Asbest vorhanden ist
  • Viele Gründerzeitgebäude für Fürth wurden in den 1960er- bis 1980er-Jahren mit asbesthaltigen Materialien nachgerüstet

Asbest im Altbau ist eines der unterschätzten Risiken bei Sanierung und Immobilienkauf für Fürth. Die Mineralfaser wurde wegen ihrer Hitzebeständigkeit, Festigkeit und geringen Kosten jahrzehntelang als Baustoff eingesetzt. Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung in Deutschland verboten, doch in Gebäuden, die vor diesem Stichtag errichtet oder saniert wurden, steckt Asbest noch in großen Mengen. Wer einen Altbau sanieren, umbauen oder abreißen möchte, muss wissen, wo das Material typischerweise verbaut ist und welche Pflichten gelten.

In welchen Baumaterialien steckt Asbest?

Asbest wurde in über 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet. Im Wohnungsbau sind drei Produktgruppen besonders relevant.

Eternitplatten (Faserzement): Die bekannteste Anwendung. Wellplatten auf Dächern von Garagen, Nebengebäuden und Wohnhäusern, ebene Fassadenplatten, Blumenkästen, Fensterbänke und Lüftungsrohre aus Faserzement enthalten in der Regel Asbest, wenn sie vor 1993 hergestellt wurden. Erkennbar sind ältere Eternitplatten an ihrer grauen Farbe, der leicht rauen Oberfläche und dem typischen Wellenformat. Fest gebundener Asbest in unbeschädigten Faserzementprodukten setzt keine Fasern frei, solange das Material nicht bearbeitet wird.

Floor-Flex-Platten und Vinyl-Asbest-Beläge: Diese Bodenbeläge aus den 1950er- bis 1970er-Jahren bestehen aus PVC, Füllstoffen und Asbestfasern. Sie sind meist 25 mal 25 Zentimeter oder 30 mal 30 Zentimeter groß und wenige Millimeter dünn. Typische Farben sind braun, beige, grau oder dunkelgrün, oft mit marmoriertem Muster. Gefährlich wird es, wenn diese Platten gebrochen, geschliffen oder herausgerissen werden. In vielen Gebäuden liegen sie unter neueren Belägen verborgen. Auch der schwarze Bitumenkleber, mit dem sie befestigt sind, kann Asbest enthalten.

Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber: Schwach gebundener Asbest in Putzen und Spachtelmassen ist das am schwierigsten zu erkennende Risiko. Man sieht dem Material den Asbestgehalt nicht an. Betroffen sind vor allem Glättspachtelmassen, Strukturputze, Fliesenkleber und Ausgleichsmassen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren. Da diese Materialien bei Sanierungsarbeiten regelmäßig abgeschliffen, abgeschlagen oder überbohrt werden, ist das Freisetzungspotenzial hoch.

Weitere asbesthaltige Produkte im Altbau sind Nachtspeicheröfen (Isolierung), Dichtungsschnüre an Heizungsanlagen, Bremsbeläge in Aufzügen und Brandschutzverkleidungen von Stahlträgern. Eine vollständige Analyse des Gebäudes vor Beginn der Sanierung verhindert, dass asbesthaltige Materialien unerkannt freigesetzt werden.

Mehr zur Bewertung von Altbausubstanz finden Sie auf unserer Seite zur Bauschaden-Bewertung.

Warum ist Asbest so gefährlich?

Asbest ist nicht giftig im klassischen Sinne. Die Gefahr geht von den mikroskopisch kleinen Fasern aus, die beim Bearbeiten freigesetzt werden. Asbestfasern sind lungengängig: Sie sind so fein, dass sie bis in die Lungenbläschen vordringen und dort dauerhaft eingelagert werden. Der Körper kann die Fasern weder abbauen noch abtransportieren.

Die gesundheitlichen Folgen treten erst nach Jahrzehnten auf. Asbestose (eine chronische Lungenverhärtung), Lungenkrebs und Mesotheliom (ein Tumor des Brust- oder Bauchfells) sind die schwerwiegendsten Erkrankungen. Das Tückische: Bereits eine kurze, einmalige Exposition kann ausreichen. Die sogenannte Latenzzeit beträgt 15 bis 40 Jahre, sodass die Erkrankung erst lange nach dem Kontakt ausbricht.

Genau aus diesem Grund ist die Bearbeitung asbesthaltiger Materialien durch Privatpersonen verboten. Schon das Bohren eines Loches in eine asbesthaltige Wand, das Herausreißen alter Floor-Flex-Platten oder das Abschleifen eines asbesthaltigen Putzes kann gesundheitsgefährdende Faserkonzentrationen erzeugen.

Ist Selbstentfernung von Asbest erlaubt?

Nein. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 regeln den Umgang mit Asbest eindeutig. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, die über einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 verfügen. Das gilt auch für Privatpersonen am eigenen Gebäude.

Vor Beginn der Arbeiten muss die Fachfirma eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erstatten. In Bayern ist das die Gewerbeaufsicht. Für Fürth ist das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg zuständig. Der Ausbau erfolgt unter strengen Schutzmaßnahmen: Schwarzbereich mit Unterdruck, Atemschutz, Einwegschutzanzüge, Absaugung und getrennte Schleusen für Personal und Material.

Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle ist ebenfalls streng reglementiert. Das Material muss in geeigneten, gekennzeichneten Behältern staubdicht verpackt und auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Die Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, wenn Sie bei Ihrem Altbau Asbest vermuten.

Welche Gebäude für Fürth sind besonders betroffen?

Fürth hat eine besondere Baugeschichte: Rund 90 Prozent der historischen Bausubstanz haben den Zweiten Weltkrieg überstanden. Das bedeutet, dass viele Gebäude aus der Gründerzeit und dem Jugendstil erhalten sind. Diese Gebäude wurden im Laufe der Jahrzehnte mehrfach modernisiert, und gerade bei Sanierungen der 1960er- bis 1980er-Jahre kamen asbesthaltige Materialien zum Einsatz.

Typische Szenarien in der Fürther Bausubstanz:

Gründerzeithäuser in der Südstadt und entlang der Hornschuchpromenade: Die prächtigen Sandsteinfassaden blieben erhalten, aber im Inneren wurde vielfach modernisiert. Floor-Flex-Platten über historischen Dielenböden, asbesthaltige Fliesenkleber in nachträglich eingebauten Bädern und Spachtelmassen an Decken sind häufige Befunde.

Nachkriegsbauten in Hardhöhe: Die Großwohnsiedlung aus den 1950er- bis 1970er-Jahren wurde mit zeittypischen Materialien errichtet. Eternitfassadenplatten, Nachtspeicheröfen mit asbesthaltiger Isolierung und Floor-Flex-Böden in Küchen und Fluren kommen in diesen Gebäuden regelmäßig vor.

Einfamilienhäuser in Burgfarrnbach und Poppenreuth: Garagen mit Eternit-Wellplatten, Gartenhäuser mit Faserzementverkleidung und Kellerfußböden mit Vinyl-Asbest-Platten sind typische Fundstellen in den Wohngebieten am Stadtrand.

Ein Sachverständigengutachten vor der Sanierung klärt, welche Materialien betroffen sind und welche Maßnahmen erforderlich werden.

Wie läuft eine Asbestuntersuchung ab?

Eine verlässliche Aussage, ob ein Material Asbest enthält, ist nur durch eine Laboranalyse möglich. Optisch lässt sich Asbest nicht sicher erkennen, auch nicht von erfahrenen Fachleuten.

Probenahme: Ein Sachverständiger entnimmt Materialproben an den verdächtigen Stellen. Dabei wird so wenig Material wie möglich gelöst, um die Faserfreisetzung gering zu halten. Typische Probenahmestellen sind Fassadenplatten, Bodenbeläge, Putze, Kleber und Dichtungsmaterialien.

Laboranalyse: Die Proben werden in einem akkreditierten Labor mittels Polarisationsmikroskopie oder Rasterelektronenmikroskopie untersucht. Das Ergebnis zeigt, ob und welche Asbestart enthalten ist (Chrysotil, Amosit, Krokydolith) und in welcher Konzentration.

Bewertung: Auf Basis der Laborergebnisse wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sie unterscheidet zwischen fest gebundenem Asbest (Faserzement, geringes akutes Risiko bei intaktem Zustand) und schwach gebundenem Asbest (Spritzasbest, Putze, hohes Freisetzungspotenzial). Je nach Ergebnis werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen: Belassen und überwachen, überdecken und einkapseln, oder fachgerecht ausbauen und entsorgen.

Was kostet die Asbestsanierung?

Die Kosten hängen vom Umfang, der Asbestart und der Zugänglichkeit ab. Grundsätzlich gilt: Je schwieriger der Zugang und je größer die Fläche, desto teurer die Sanierung. Auch die Unterscheidung zwischen fest und schwach gebundenem Asbest wirkt sich erheblich auf die Kosten aus, da bei schwach gebundenem Asbest höhere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Wichtig ist, die Kosten der Asbestsanierung nicht isoliert zu betrachten. Bei einem Immobilienkauf fließen sie in die Gesamtkalkulation ein. Werden asbesthaltige Materialien erst während der Sanierung entdeckt, entstehen ungeplante Mehrkosten und Bauzeitverzögerungen. Eine Schadstoffuntersuchung vor dem Kauf ist daher wirtschaftlich sinnvoll.

Informationen zur Hauskaufberatung und zur Bewertung von Sanierungskosten finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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Häufige Fragen

Muss ich als Eigentümer Asbest entfernen lassen?

Nicht zwingend. Fest gebundener Asbest in unbeschädigtem Zustand darf im Gebäude verbleiben. Eine Entfernung wird erst notwendig, wenn das Material beschädigt ist, bearbeitet werden soll oder eine Sanierung ansteht, die den asbesthaltigen Bereich betrifft. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest ist eine zeitnahe Sanierung in der Regel unumgänglich.

Woran erkenne ich Eternitplatten mit Asbest?

Eternitplatten, die vor 1993 hergestellt wurden, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest. Seit 1993 produziertes Material ist asbestfrei. Ein Hinweis ist die Prägung auf der Plattenrückseite: Ältere Platten tragen oft ein Herstellungsdatum oder eine Chargennummer. Im Zweifel bringt nur eine Laboranalyse Sicherheit.

Darf ich ein Loch in eine asbesthaltige Wand bohren?

Nein. Jede mechanische Bearbeitung asbesthaltiger Materialien, ob Bohren, Schleifen, Sägen oder Brechen, setzt Fasern frei. Auch ein einzelnes Bohrloch fällt unter die TRGS 519 und darf nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Ist Asbest meldepflichtig?

Die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind meldepflichtig, nicht der bloße Besitz. Die ausführende Fachfirma muss die Arbeiten mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung, dass die Arbeiten durch eine zugelassene Firma durchgeführt werden.

Können Floor-Flex-Platten einfach überdeckt werden?

Ja, das ist eine zulässige Methode. Solange die Platten unbeschädigt sind und fest am Untergrund haften, können sie mit einem neuen Bodenbelag überdeckt werden. Dabei dürfen die alten Platten jedoch nicht geschliffen, geschnitten oder herausgerissen werden. Auch beim späteren Rückbau des neuen Belags muss sichergestellt sein, dass die Floor-Flex-Platten nicht beschädigt werden.

Was passiert, wenn bei einer Sanierung unerwartet Asbest gefunden wird?

Die Arbeiten müssen sofort eingestellt werden. Der betroffene Bereich ist abzusperren und eine Probenahme zu veranlassen. Bestätigt das Labor den Asbestverdacht, darf die Sanierung in diesem Bereich nur durch eine Fachfirma mit Sachkundenachweis fortgesetzt werden. Gegebenenfalls ist eine Raumluftmessung erforderlich, um eine Kontamination auszuschließen.

Wo finde ich eine zugelassene Asbestsanierungsfirma für Fürth?

Das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg kann Auskunft über zugelassene Fachfirmen geben. Auch die Handwerkskammer Mittelfranken führt ein Verzeichnis von Betrieben mit TRGS-519-Sachkunde. Ein DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger kann Sie bei der Auswahl unterstützen und die Arbeiten begleitend überwachen.

Sie planen eine Altbausanierung für Fürth und möchten vorab klären, ob Asbest verbaut ist? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger berät Sie für Fürth und die gesamte Metropolregion.

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